Rechtsprechung
   BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5370
BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89 (https://dejure.org/1989,5370)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1989 - 4 StR 360/89 (https://dejure.org/1989,5370)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1989 - 4 StR 360/89 (https://dejure.org/1989,5370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
    Bei der Festsetzung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG sind vielmehr die einzelnen früheren "Urteile", auch soweit zwischenzeitlich bereits Einbeziehungen vorgenommen worden waren (vgl. BGHSt 16, 335, 337), in der Weise zu berücksichtigen, daß alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewertet und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion gemacht werden (BGHSt a.a.O.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1 bis 3).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
    Bei der Festsetzung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG sind vielmehr die einzelnen früheren "Urteile", auch soweit zwischenzeitlich bereits Einbeziehungen vorgenommen worden waren (vgl. BGHSt 16, 335, 337), in der Weise zu berücksichtigen, daß alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewertet und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion gemacht werden (BGHSt a.a.O.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1 bis 3).
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
    Bei der Festsetzung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG sind vielmehr die einzelnen früheren "Urteile", auch soweit zwischenzeitlich bereits Einbeziehungen vorgenommen worden waren (vgl. BGHSt 16, 335, 337), in der Weise zu berücksichtigen, daß alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewertet und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion gemacht werden (BGHSt a.a.O.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1 bis 3).
  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

    Bei der Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher abgeurteilten Straftaten vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH MDR 1992, 321; StV 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3, 7 und Strafzumessung 1).
  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06

    Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten

    Die früher abgeurteilten Straftaten sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH MDR 1992, 321; StV 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3, 7 und Strafzumessung 1).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

    Außerdem ist auch die einheitliche Jugendstrafe ebenso wie jede einzelne Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz gem. § 18 Abs. 2 JGG so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist, und eine rein rechnerische Einbeziehung der "Strafen" im Jugendstrafrecht unzulässig ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 15.08.1989 - 4 StR 360/89 -).
  • BGH, 26.07.1994 - 1 StR 363/94

    Strafzumessung - Tatrichter

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Tatrichter bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung und Bildung einer Einheitsjugendstrafe alle Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu bewerten muß (BGH StV 1989, 545 f.).
  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92

    Anforderungen an die Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Einbeziehung

    Dazu sind die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2 und Strafzumessung 1; BGH StV 1989, 545).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten

    Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1).
  • OLG Köln, 30.08.1996 - Ss 414/96
    Grundsätzlich ist jedoch die in den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck gelangte Bewertung des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts bei der Strafbemessung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1989, 545; bei Böhm NStZ 1992, 528; Eisenberg, JGG, 6. Aufl., § 18 Rn. 15 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht